Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren leitender Angestellter

Bei bestimmten Personengruppen treten häufig Unklarheiten bezüglich ihres Sozialversicherungsstatus auf. Außer bei bestimmten Berufsgruppen ist das vor allem bei Personen der Fall, die einerseits zwar grundsätzlich angestellte Arbeitnehmer eines Unternehmens sind, andererseits aber über umfangreiche Befugnisse und Verantwortung verfügen. Deshalb werden sie regelmäßig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne wie Selbstständige als sozialversicherungsfrei eingestuft. In Zweifelsfällen sollte sich daher mit einem Statusfeststellungsverfahren leitender Angestellter und jede andere betroffene Person Klarheit über ihren Sozialversicherungsstatus verschaffen. Besonders häufig von Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus betroffen sind:

  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Fremd-Geschäftsführer
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Mitarbeitende Familienangehörige
  • Bestimmte Gruppen von Selbstständigen

Was kann mit Statusfeststellungsverfahren leitender Angestellter erreichen?

Bei Unklarheiten kann mit einem Statusfeststellungsverfahren ein leitender Angestellter vor allem Rechtssicherheit erlangen. Insbesondere bezüglich seiner:

  • Beitragspflichten
  • Leistungsansprüche

Ist die Sozialversicherungspflicht nämlich nicht eindeutig geklärt, kann es in beiden Punkten zu Problemen kommen. Sozialversicherungsträger können beispielsweise Beiträge nachfordern, wenn diese nicht korrekt gezahlt wurden. Wurden Beiträge hingegen ohne Sozialversicherungspflicht gezahlt, können im Bedarfsfall Leistungen verweigert werden. Ein Leistungsanspruch besteht nämlich nur, wenn Beiträge gezahlt wurden und auch tatsächlich Sozialversicherungspflicht besteht.

Wie kann Statusfeststellungsverfahren leitender Angestellter durchführen lassen?

Im Normalfall muss das Statusfeststellungsverfahren ein leitender Angestellter selbst beantragen. Auch sein Arbeitgeber kann einen Antrag stellen. In jedem Fall muss für das Statusfeststellungsverfahren ein leitender Angestellter und auch sein Arbeitgeber in den Antragsformularen unterschiedliche Angaben zum Unternehmen, zur Person, zum Arbeitsverhältnis und zu eventuellen weiteren Einkünften und Beschäftigungsverhältnissen machen.

Für das Statusfeststellungsverfahren leitender Angestellter ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund zuständig. Dabei handelt es sich um eine zentrale Institution, die im Auftrag aller Sozialversicherungsträger arbeitet. Anhand der Angaben, die zum Statusfeststellungsverfahren leitender Angestellter und auch sein Arbeitgeber gemacht haben, ermittelt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund den zutreffenden Sozialversicherungsstatus.

Diese Prüfung dauert rund vier Wochen und schließt mit einem schriftlichen Bescheid ab, den der Antragsteller erhält. Gegen diesen Bescheid können als Rechtsmittel Widerspruch und später auch Klage eingelegt werden.