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Statusfeststellungsverfahren Muster

Wer seinen sozialversicherungsrechtlichen Status überprüfen lassen möchte oder muss, sollte dabei in keinem Fall Erfahrungen von Bekannten oder Kollegen für das eigene Statusfeststellungsverfahren als Muster nutzen. Auch Tipps, Erfahrungen, Hinweise oder Ratschläge sollten immer mit Vorsicht herangezogen werden. Eine Nutzung dieser gut gemeinten Hilfestellungen für das eigene Statusfeststellungsverfahren als Muster ist deshalb oft nicht möglich, weil es sich bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung grundsätzlich um ein sehr individuelles Verfahren handelt.

Verschiedene Kriterien können in einzelnen Fällen komplett unterschiedlich bewertet werden, weil die Rahmenbedingungen sich unterscheiden. Aus diesem Grund ist es kaum möglich, ähnliche Fälle und Entscheidungen für ein eigenes Statusfeststellungsverfahren als Muster oder Vorlage zu nutzen.

 

Nur mit kompetenter Unterstützung Ratschläge für Statusfeststellungsverfahren als Muster nutzen

Statt auf eigene Faust fremde Fälle für das eigene Statusfeststellungsverfahren als Muster heranzuziehen, empfiehlt es sich, eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Hierbei erhalten Antragsteller fundierte Beratung von Beratern, die über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen.

Innerhalb einer solchen Beratung können durchaus auch ähnlich gelagerte Fälle für das eigene Statusfeststellungsverfahren als Muster dienen. Allerdings geschieht das dann mit der notwendigen:

  • Erfahrung sowie
  • steuerrechtlichen und
  • juristischen

Kompetenz, um verschiedene Fälle angemessen bewerten und miteinander vergleichen zu können. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, fremde Verfahren für das eigene Statusfeststellungsverfahren als Muster heranzuziehen.

 

Mögliche Konsequenzen bei Nutzung ungeeigneter Muster für Statusfeststellungsverfahren

Wer für ein Statusfeststellungsverfahren als Muster Ratschläge oder Erfahrungen von Außenstehenden nutzt, läuft immer Gefahr, dass der eigene Sozialversicherungsstatus falsch oder nicht im eigenen Sinne festgelegt wird.

Jedoch lässt sich ein festgelegter Sozialversicherungsstatus nur mit viel Aufwand noch einmal ändern. Zwar kann der Antragsteller grundsätzlich Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen und später auch vor einem Sozialgericht Klage gegen einen Beschluss der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einreichen. Diese Verfahren sind jedoch häufig recht aufwendig und sollten grundsätzlich mit anwaltlichem Beistand geführt werden.

Ein solcher Aufwand lässt sich mit einer angemessenen und kompetenten Beratung vor der Antragstellung und dem Verzicht von fremden Statusfeststellungsverfahren als Muster für den eigenen Fall vermeiden.