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Statusfeststellungsverfahren Pflicht

Eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung dient dazu, in Zweifelsfällen den korrekten Sozialversicherungsstatus verbindlich festzulegen. Für einige Personengruppen ist ein solches Statusfeststellungsverfahren Pflicht. Es wird bei den betreffenden Personen jedoch automatisch eingeleitet, sodass sie nicht von sich aus ein entsprechendes Verfahren einleiten müssen. Diese Form der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird auch als obligatorisches Statusfeststellungsverfahren bezeichnet.

 

Für wen ist Statusfeststellungsverfahren Pflicht?

Lediglich für zwei Personengruppen besteht für ein Statusfeststellungsverfahren Pflicht. Das sind:

  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge eines Arbeitgebers
  • Gesellschaftergeschäftsführer

Bei ihnen kommt es besonders oft zu Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus. Daher wurde in der Vergangenheit gesetzlich festgelegt, dass bei diesen Personengruppen ein Statusfeststellungsverfahren Pflicht wird. Es wird inzwischen grundsätzlich zu Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnisses mit diesen Personen eingeleitet, sobald der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis mit einer Person aus diesen Gruppen zur Sozialversicherung anmeldet.

In diesen Fällen leitet dann die Krankenversicherung eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ein. Dem Arbeitnehmer, für den das Statusfeststellungsverfahren Pflicht ist, werden verschiedene Formulare zugeschickt, die er ausfüllen und bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund einreichen muss. Diese ist für die Beurteilung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus zuständig.

Auf diese Weise ist für Gesellschaftergeschäftsführer seit 2005 das Statusfeststellungsverfahren Pflicht. Für mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge seit 2008. Diese Pflicht zum Statusfeststellungsverfahren gilt jedoch seit der Einführung nur für neue Arbeitsverhältnisse. Beschäftigungsverhältnisse, die vor Einführung der Statusfeststellungsverfahren Pflicht begonnen wurden, sind von der automatischen Überprüfung nicht betroffen.

 

Welche Konsequenzen hat die Pflicht zum Statusfeststellungsverfahren?

Dadurch, dass für bestimmte Personengruppen das Statusfeststellungsverfahren Pflicht geworden ist, kommt es bei diesen Personengruppen seltener zu Problemen mit ihrem Sozialversicherungsstatus. Durch die verbindliche Überprüfung und Festlegung des zutreffenden Sozialversicherungsstatus, sind die betroffenen Personen vor allem vor den negativen Folgen eines ungeklärten Sozialversicherungsstatus geschützt. Solche Folgen können zum Beispiel sein:

  • Unklarheit bei der Beitragspflicht mit der Gefahr von Beitragsnachforderungen für längere Zeiträume durch die Sozialversicherungsträger
  • Leistungsverweigerung im Bedarfsfall trotz jahrelanger Beitragszahlungen und damit de facto kein Versicherungsschutz