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Statusfeststellungsverfahren Rentenversicherung Bund

Wer in Zweifelsfällen seinen Sozialversicherungsstatus verbindlich ermitteln lassen möchte, kann dies mit einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung machen lassen. Außerdem wird auch im Rahmen einer Betriebsprüfung häufig ein Statusfeststellungsverfahren von der Rentenversicherung Bund beantragt.

 

Welche Rolle spielt in Statusfeststellungsverfahren Rentenversicherung Bund?

Inzwischen spielt in einem Statusfeststellungsverfahren Rentenversicherung Bund keine allzu große Rolle mehr. Lediglich im Rahmen einer Betriebsprüfung wird ein Statusfeststellungsverfahren von der Rentenversicherung Bund eingeleitet. In diesem Fall handelt es sich dann um ein obligatorisches Verfahren. Darüber hinaus spielt in einem Statusfeststellungsverfahren Rentenversicherung Bund keine entscheidende Rolle mehr.

Seit einigen Jahren ist ausschließlich die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund für Statusfeststellungsverfahren zuständig. Dabei handelt es sich um eine zentrale Institution, die der Deutschen Rentenversicherung angegliedert ist. Sie arbeitet jedoch im Auftrag aller Sozialversicherungsträger, die alle an die Beschlüsse der Clearingstelle gebunden sind.

 

Was bedeutet Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens für Rentenversicherung Bund?

Damit ist an das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahren auch die Rentenversicherung Bund gebunden. Wird Sozialversicherungsfreiheit ermittelt und festgelegt gilt dieses Ergebnis des Statusfeststellungsverfahren für die Rentenversicherung Bund genauso, wie wenn Sozialversicherungspflicht ermittelt wird.

 

Wozu Statusfeststellungsverfahren beantragen?

Für Personen, bei denen Zweifel am Sozialversicherungsstatus bestehen, hat eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung mehrere Vorteile. Sie erhalten durch das Verfahren:

  • Rechtssicherheit
  • Klarheit über Beitragspflichten
  • Möglichkeit zur privaten Absicherung bei Sozialversicherungsfreiheit

Durch das zentralisierte Verfahren der Clearingstelle haben Betroffene inzwischen den großen Vorteil, dass sie lediglich ein Verfahren durchführen lassen müssen, das gegenüber allen Sozialversicherungsträgern bindend ist. Vor der Einführung dieses Verfahrens, wurde mitunter von den verschiedenen Trägern separat geprüft. Dabei kam es zum Teil sogar zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Mit dem zentralisierten Verfahren der Clearingstelle erhalten die Betroffenen die Möglichkeit, Leistungsansprüche im Leistungsfall schneller geltend zu machen, sofern Sozialversicherungspflicht besteht.

Auch im Falle der Sozialversicherungsfreiheit haben die betroffenen Personen gegenüber allen Sozialversicherungsträgern einen verbindlichen Nachweis über ihren Status und können sich damit leichter und schneller bei den einzelnen Trägern von ihrer Versicherungs- und damit auch Beitragspflicht befreien lassen.