Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren Selbständige

Treten Zweifel oder Unklarheiten beim eigenen Sozialversicherungsstatus auf, können mit einem Statusfeststellungsverfahren Selbständige für Klarheit sorgen. In einem solchen Verfahren wird individuell geprüft, welche Form der Beschäftigung vorliegt und welcher Sozialversicherungsstatus dafür gilt. Das Ergebnis eines solchen Verfahrens ist für alle Sozialversicherungsträger bindend.

 

Müssen ein Statusfeststellungsverfahren alle Selbständigen beantragen?
In den meisten Fällen ist der Sozialversicherungsstatus einer Person eindeutig. Daher muss auch nicht in jedem Fall ein Statusfeststellungsverfahren für Selbständige durchgeführt werden. Es gibt jedoch neben der überwiegenden Zahl von Fällen, in denen der Sozialversicherungsstatus eindeutig ist, auch viele Fälle, in denen dies nicht der Fall ist.

Für selbständige Tätigkeit kann im Normalfall Sozialversicherungsfreiheit angenommen werden. Allerdings ist für bestimmte Tätigkeiten und Berufsgruppen auch bei selbständiger Tätigkeit Sozialversicherungspflicht gesetzlich festgelegt. Davon sind zum Beispiel betroffen:

  • Selbständige Handwerker
  • Künstlerisch oder publizistisch tätige Personen
  • Landwirte
  • Hebammen
  • Lehrer und Erzieher, die selbständig tätig sind

 

Wann sollten Statusfeststellungsverfahren Selbständige beantragen?

Ein Statusfeststellungsverfahren sollten Selbständige beantragen, wenn sie eine der genannten Tätigkeiten ausüben, oder wenn sie eine Tätigkeit ausüben, die einer der genannten Tätigkeiten ähnelt. Auch wenn nur Teile der eigenen Tätigkeit den genannten Tätigkeiten ähneln, sollten Selbständige Statusfeststellungsverfahren beantragen.

Beispielsweise ist es in der Vergangenheit öfters vorgekommen, dass Einzelunternehmer, die neben anderen Tätigkeiten auch Seminare, Workshops oder Vorträge angeboten haben, mit Lehrern oder Erziehern gleichgesetzt wurden. In diesen Fällen wurde die Wissensvermittlung im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen mit der Tätigkeit von Lehrern und Erziehern gleichgesetzt und die betreffenden Personen sollten als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden.

 

Wozu sollten Statusfeststellungsverfahren Selbständige beantragen?

Um einer solchen Einstufung zuvorzukommen, sollten mit einem Statusfeststellungsverfahren Selbständige ihren Sozialversicherungsstatus möglichst frühzeitig verbindlich festlegen lassen. Dadurch erhalten sie von Anfang ihrer Tätigkeit an:

  • Klarheit über Beitragspflichten zur Sozialversicherung
  • Rechtssicherheit, um Leistungen Falle der Sozialversicherungspflicht schneller durchsetzen zu können
  • Möglichkeit zur privaten Absicherung bei Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit

Vor der Beantragung eines Statusfeststellungsverfahrens sollten Selbständige eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen. Sie hilft ihnen dabei, Angaben korrekt zu machen, so dass Missverständnisse, die zu einer unerwünschten Einstufung führen können, vermieden werden können.