Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren UG

Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich um eine noch recht neue Unternehmensform. Sie ist eine Unterart der GmbH. Wie auch bei anderen Gesellschaftsformen sollten mit einem Statusfeststellungsverfahren UG die Sozialversicherungsstatus bestimmter Personen geprüft werden. Das Vorgehen und die Kriterien entsprechen dabei denen einer GmbH. Eine Prüfung der externen Vertragsverhältnisse durch ein Statusfeststellungsverfahren für UGs ist in der Regel nicht nötig, weil eine Unternehmergesellschaft als Auftragnehmer grundsätzlich nicht abhängig beschäftigt sein kann.

 

In Statusfeststellungsverfahren UG wie GmbH behandelt

In einem Statusfeststellungsverfahren wird eine UG genauso behandelt wie eine GmbH. Aus diesem Grund sollten auch in einer Unternehmergesellschaft bestimmte Personen im eigenen Interesse ihren Sozialversicherungsstatus prüfen lassen. Das betrifft wie in einer GmbH insbesondere:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Fremdgeschäftsführer
  • Mitarbeitende Familienangehörige oder Abkömmlinge des Arbeitgebers

Diese Personen können je nach Form ihres Beschäftigungsverhältnisses sowohl als sozialversicherungspflichtig als auch als sozialversicherungsfrei eingestuft werden.

Sozialversicherungsfreiheit wird in einem Statusfeststellungsverfahren in einer UG in der Regel festgestellt, wenn für das betreffende Arbeitsverhältnis folgende Kriterien gelten:

  • Es besteht keine Weisungsbindung
  • Über Zeit, Ort, Art und Umfang der Arbeit kann frei entschieden werden
  • Die Vergütung erfolgt abhängig vom Gewinn des Unternehmens
  • Es liegt eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB vor
  • Die betreffende Person kann das Unternehmen eigenständig rechtlich nach außen vertreten
  • Die Person ist am Unternehmen beteiligt und kann maßgeblichen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen nehmen

 

Ablauf von Statusfeststellungsverfahren in UG

Für bestimmte Personen wird ein Statusfeststellungsverfahren in UGs automatisch eingeleitet. Das betrifft:

  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge
  • Gesellschaftergeschäftsführer

Alle anderen Personen müssen selbstständig einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren UG bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Dazu müssen sie lediglich die notwendigen Formulare ausfüllen. Anschließend werden ihre Angaben zum Beschäftigungsverhältnis geprüft und der zutreffende Sozialversicherungsstatus festgelegt. Das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahren UG wird dem Antragsteller in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können, wenn Zweifel an der Entscheidung bestehen.