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Statusfeststellungsverfahren V027

Nach § 7a SGB IV hat jede Person, die Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat, die Möglichkeit, ihren Sozialversicherungsstatus verbindlich prüfen und festlegen zu lassen. Dazu muss sie mit einem Formular für Statusfeststellungsverfahren (V027) die Prüfung beantragen.

Zweifel am Sozialversicherungsstatus treten bei bestimmten Personengruppen besonders häufig auf, während andere Personenkreise so gut wie nie betroffen sind. Zweifel am Sozialversicherungsstatus treten zum Beispiel häufig auf bei:

  • Fremdgeschäftsführern
  • Gesellschaftergeschäftsführern
  • Mitarbeitenden Gesellschaftern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Abkömmling des Arbeitgebers
  • Vorständen von Aktiengesellschaften
  • Bestimmten Gruppen von Selbstständigen

 

Wann wird für Statusfeststellungsverfahren V027 benötigt?

Das Formular für Statusfeststellungsverfahren V027 (Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status) wird nicht in allen Fällen für eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung benötigt.

Laut § 7a SGB IV gibt es genau zwei Möglichkeiten, nach denen eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchgeführt werden kann:

  • Fakultatives oder Anfrageverfahren
  • Obligatorisches Verfahren

Die beiden Verfahren unterscheiden sich einzig in der Einleitung des Verfahrens:

  • Fakultative Verfahren können von jeder Person beantragt werden, die Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat.
  • Obligatorische Verfahren werden grundsätzlich von Amts wegen eingeleitet, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Dabei wird zur Beantragung eines fakultativen Statusfeststellungsverfahrens V027 benötigt. Es ist unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhältlich. Für ein obligatorisches Verfahren werden den betroffenen Personen die notwendigen Formulare in der Regel direkt von der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeschickt.

Zusätzlich zum Formular für Statusfeststellungsverfahren V027 werden je nach Arbeitsverhältnis bestimmte weitere Anlagen zum Antrag für ein Statusfeststellungsverfahren V027 benötigt.

 

Ablauf eines Statusfeststellungsverfahrens mit V027

Um ein Anfrageverfahren zu beantragen, muss das Formular für das Statusfeststellungsverfahren V027 ausgefüllt werden. Dabei müssen sowohl der Auftrag-/Arbeitnehmer als auch der Auftrag-/Arbeitgeber verschiedene Angaben machen zum:

  • Beschäftigungsverhältnis
  • Unternehmen
  • Ihren Personen
  • Weiteren Einkommen und Beschäftigungsverhältnissen des Auftrag-/Arbeitnehmers

Das ausgefüllte Formular für das Statusfeststellungsverfahren V027 muss anschließend bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht werden. Diese prüft die Angaben im Formular zum Statusfeststellungsverfahren V027 und den eventuell erforderlichen Anlagen und legt anhand dieser Angaben den zutreffenden Sozialversicherungsstatus verbindlich fest. Dem Antragsteller wird dieses Ergebnis in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.