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Statusfeststellungsverfahren Vertretung

Um eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen zu lassen, suchen viele Personen für das Statusfeststellungsverfahren Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Dieser übernimmt für sie die Antragstellung und vertritt seine Mandanten in dem Verfahren von Anfang bis Ende. Eine solche anwaltliche Vertretung ist in Statusfeststellungsverfahren durchaus möglich, allerdings nicht immer notwendig. Sinnvoll ist sie in jedem Fall, wenn die Voraussetzungen besonders kompliziert und die Beschäftigungsverhältnisse beim Antragsteller unübersichtlich sind.

Die Durchführung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung ist vor allem immer dann notwendig, wenn eine Person Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat und sich Klarheit verschaffen möchte. Besonders häufig treten solche Zweifel am Sozialversicherungsstatus auf bei:

  • Bestimmten Gruppe von Selbstständigen
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Abkömmlingen eines Arbeitgebers
  • Mitarbeitenden Gesellschaftern
  • Gesellschaftergeschäftsführern
  • Fremdgeschäftsführern
  • Vorständen von Aktiengesellschaften

 

Wer kann bei Statusfeststellungsverfahren Vertretung übernehmen?

Nicht jede beliebige Person kann in einem Statusfeststellungsverfahren die Vertretung des Antragstellers übernehmen. Unproblematisch ist bei einem Statusfeststellungsverfahren Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Wird er vom Antragsteller beauftrag und mit den notwendigen Vollmachten ausgestattet, kann der im Namen seines Mandanten das komplette Verfahren übernehmen.

Folgende Aufgaben kann ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten, den er bei einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung vertritt, übernehmen:

  • Verfahren beantragen
  • Widerspruch gegen das Ergebnis des Verfahrens einlegen
  • Bei erfolglosem Widerspruch Klage vor einem Sozialgericht einreichen

 

Wer kann in Statusfeststellungsverfahren Vertretung nicht übernehmen?

Während in einem Statusfeststellungsverfahren die Vertretung durch einen Rechtsanwalt problemlos möglich ist, ist dies bei Steuerberatern äußerst umstritten.

Nach Auffassung vieler Steuerberater ist eine Vertretung im Statusfeststellungsverfahren durch das Rechtsdienstleistungsgesetz zwar legitimiert. In vielen Fällen, in denen ein Steuerberater in einem Statusfeststellungsverfahren die Vertretung des Antragstellers übernommen hat, kam es jedoch zu einem Rechtsstreit über diese Frage. Viele Gerichte urteilten dabei gegen die Steuerberater.

Auch wenn in einem Statusfeststellungsverfahren die Vertretung durch einen Steuerberater theoretisch möglich zu sein scheint, ist dies in der Praxis in der Regel kaum erfolgreich möglich. Aus diesem Grund sollten Antragsteller davon absehen, sich von einem Steuerberater vertreten zu lassen.

Sie können sich jedoch durchaus von ihm oder von einer unabhängigen Beratungsstelle beraten lassen und das Verfahren dann selber beantragen.