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Statusfeststellungsverfahren VO 27


Um eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zu beantragen, wird für das Statusfeststellungsverfahren VO 27 benötigt. Dabei handelt es sich um den „Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status“. Dieses Formular wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Verfügung gestellt.

Einen Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren mit VO 27 sollten Personen stellen, die Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus haben. Das kommt besonders häufig vor bei:

  • Gesellschaftergeschäftsführern
  • Mitarbeitenden Gesellschaftern
  • Fremdgeschäftsführern
  • Mitarbeitenden Familienangehörigen und Abkömmlingen
  • Einigen Selbstständigen
  • Vorständen von Aktiengesellschaften

In welchen Fällen ist für Statusfeststellungsverfahren VO 27 nötig?

Nicht in allen Fällen wird für ein Statusfeststellungsverfahren VO 27 benötigt. Es wird nur für Anfrage- oder sogenannte fakultative Verfahren benötigt. Dieses Verfahren stellt gemäß § 7a SGB IV eine von zwei Möglichkeiten dar, um eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchzuführen. Folgende Möglichkeiten kommen infrage:

  • Fakultatives oder Anfrageverfahren
  • Obligatorisches Verfahren

Das obligatorische Verfahren wird ausschließlich von Amts wegen eingeleitet. Zum Beispiel durch die Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen einer Betriebsprüfung oder bei bestimmten Arbeitsverhältnissen durch die Krankenkasse. Beim Anfrageverfahren hingegen kann ausschließlich eine Person das Statusfeststellungsverfahren mit VO 27 beantragen.

Welchen Zweck hat in Statusfeststellungsverfahren VO 27?

Beim Anfrageverfahren müssen für das Statusfeststellungsverfahren VO 27 sowohl der Arbeit-/Auftraggeber als auch der Arbeit-/Auftragnehmer das Formular ausfüllen. Dabei müssen sie verschiedene Angaben machen, die im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stehen. Beispielsweise zum:

  • Auftragnehmer und Auftraggeber
  • Unternehmen des Auftrag-/Arbeitgebers
  • Einkommen und weiteren Beschäftigungsverhältnissen des Auftrag-/Arbeitnehmers

Diese Angaben für das Statusfeststellungsverfahren in VO 27 stellen die Entscheidungsgrundlage für die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dar. Bei dieser Stelle muss das ausgefüllte Formular für Statusfeststellungsverfahren VO 27 eingereicht werden.

Beratung zum Formular für Statusfeststellungsverfahren VO 27

Wer ein Statusfeststellungsverfahren mit VO 27 beantragen möchte, sollte sich im Vorfeld unabhängig beraten lassen. Auf diese Weise können Verfahrensfehler oder fehlerhafte Angaben im Antragsformular vermieden werden. Durch derartige Fehler kann es im Verfahren schnell zu einem unerwünschten Sozialversicherungsstatus kommen, der sich nur schwer wieder korrigieren lässt.