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Statusfeststellungsverfahren Vordruck

Wer eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen lassen möchte oder muss, benötigt für das Statusfeststellungsverfahren einen Vordruck. Je nach Verfahren und Personenkreis können dabei unterschiedliche Formulare und Vordrucke benötigt werden.

In jedem Fall sind für das Statusfeststellungsverfahren Vordrucke bei der Deutschen Rentenversicherung Bund erhältlich. Abhängig von der Form des Verfahrens muss sich der Antragsteller den benötigten Statusfeststellungsverfahren Vordruck selber besorgen oder er bekommt ihn zugeschickt.

 

Wozu wird in Statusfeststellungsverfahren Vordruck benötigt?

Im Ablauf des Statusfeststellungsverfahrens spielt der Vordruck eine wichtige Rolle. Er muss vom Antragsteller ausgefüllt werden. Dabei müssen grundsätzlich immer der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer umfangreiche Angaben zum Beschäftigungsverhältnis machen. Im Vordruck zum Statusfeststellungsverfahren müssen daher zum Beispiel Angaben gemacht werden zum:

  • Arbeitnehmer und dessen Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen
  • Arbeitgeber und dem Unternehmen
  • Beschäftigungsverhältnis und dessen genauer Ausgestaltung

Alle Angaben, die für das Statusfeststellungsverfahren im Vordruck gemacht werden, stellen die Grundlage für die anschließende Beurteilung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dar. Diese ist für die Durchführung der Beurteilung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus zuständig. Über das Ergebnis der Prüfung wird der Antragsteller mit einem schriftlichen Bescheid informiert. Er kann gegen dieses Ergebnis als Rechtsmittel Widerspruch und Klage einlegen.

 

Wer benötigt welchen Statusfeststellungsverfahren Vordruck?

Die Wahl des Vordrucks für Statusfeststellungsverfahren hängt ab von:

  • Der Personengruppe, die einen Antrag stellen möchte
  • Der Form des Verfahrens

Als Verfahrensformen kommen für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nach § 7a SGB IV genau zwei Möglichkeiten infrage:

  • Fakultatives Verfahren
  • Obligatorisches Verfahren

Das obligatorische Verfahren wird automatisch von Amts wegen eingeleitet. Den betroffenen Personen werden dabei für das Statusfeststellungsverfahren Vordrucke zugeschickt. Beim fakultativen Verfahren muss eine Person selber einen Antrag auf sozialversicherungsrechtliche Überprüfung stellen. Sie muss sich den notwendigen Vordruck für das Statusfeststellungsverfahren selber zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung Bund besorgen. Dabei stehen für das Statusfeststellungsverfahren diese Vordrucke für verschiedene Personenkreise zur Verfügung:

  • V010 – Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht oder -versicherungsfreiheit von Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben
  • V020 – Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung kraft Gesetzes als selbstständig Tätiger / Antrag auf Pflichtversicherung als selbstständig Tätiger
  • V023 – Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige
  • V027 – Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status