Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

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Statusfeststellungsverfahren wie lange

Bei Zweifeln am Sozialversicherungsstatus erfolgt eine verbindliche Klärung am besten
mit einem Statusfeststellungsverfahren. Wie lange ein solches Verfahren dauert, hängt mitunter vom Einzelfall ab. Eine Festlegung des Sozialversicherungsstatus ist jedoch grundsätzlich sehr sinnvoll und sollte von den Betroffenen in jedem Fall beantragt werden.

Mit der verbindlichen Klärung des Sozialversicherungsstatus lassen sich verschiedene Probleme von vornherein vermeiden. In vielen Fällen ist es außerdem möglich, in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlte Versicherungsbeiträge von den Versicherungsträgern zurückfordern, sofern im Verfahren Sozialversicherungsfreiheit festgestellt wird.

Wie lange gibt es Statusfeststellungsverfahren schon?

Auf die Frage, wie lange es das Statusfeststellungsverfahren schon gibt, passen zwei Antworten.
Eingeführt wurde die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor mehr als zehn Jahren zum 01. Januar 1999. Seitdem sind gemäß § 7a SGB IV zwei unterschiedliche Formen des Verfahrens möglich:

  • Fakultatives oder Anfrageverfahren, das von einer Person beantragt werden kann
  • Obligatorisches Verfahren, das von Amts wegen in bestimmten Fällen eingeleitet wird

In seiner heutigen Form gibt es das Verfahren seit Juni 2010. Zu diesem Zeitpunkt hat die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist bis heute die zentrale Stelle, die im Auftrag aller Sozialversicherungsträger für sozialversicherungsrechtliche Beurteilungen zuständig ist.

Wie lange dauert Statusfeststellungsverfahren?

Wie lange ein Statusfeststellungsverfahren dauert, ist häufig von den individuellen Umständen abhängig. Grundsätzlich lässt sich die Frage, wie lange ein Statusfeststellungsverfahren dauert, mit vier Wochen beantworten. Solange beträgt im Durchschnitt die Bearbeitungszeit eines Antrages nach der Abgabe bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Allerdings kann sich die Bearbeitungszeit auch verlängern. Das ist häufig der Fall, wenn die Clearingstelle den beantragten Sozialversicherungsstatus anhand der Angaben zum Auftrags-/Beschäftigungsverhältnis nicht bestätigen kann. In diesem Fall, teilt sie dies dem Antragsteller mit, der zu den fraglichen Punkten Stellung beziehen kann. Anschließend prüft die Clearingstelle den Antrag erneut und legt sich in ihrem Urteil endgültig fest. Wie lange ein Statusfeststellungsverfahren in solchen Fällen dauert, lässt sich nicht allgemein sagen.