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Wirkung Statusfeststellungsverfahren

Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung dient dazu, in Zweifelsfällen den Sozialversicherungsstatus einer Person zu überprüfen und verbindlich festzulegen. Die Wirkung von Statusfeststellungsverfahren beruht dabei auf der Verbindlichkeit des Verfahrens. Alle Sozialversicherungsträger sind an das Ergebnis eines solchen Verfahrens gebunden.

Von Zweifeln am Sozialversicherungsstatus sind längst nicht alle Beschäftigten betroffen. Einige Personenkreise sind von diesem Problem jedoch besonders oft betroffen. Dabei handelt es sich um:

  • Bestimmten Gruppen von Selbstständige
  • Mitarbeitende Familienangehörige und Abkömmlinge des Arbeitgebers
  • Vorstände von Aktiengesellschaften
  • Gesellschaftergeschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Fremdgeschäftsführer

 

Wirkung Statusfeststellungsverfahren

Zur Durchführung einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung müssen die betroffenen Personen einen Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. In bestimmten Fällen wird ein Verfahren auch automatisch eingeleitet.

Im Laufe des Verfahrens werden die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, die bei der Antragstellung gemacht werden müssen, geprüft und der zutreffende Status festgelegt. Die Wirkung des Statusfeststellungsverfahrens beruht darauf, dass das Ergebnis des Verfahrens von allen Sozialversicherungsträgern anerkannt wird. Die Wirkung des Statusfeststellungsverfahrens besteht für den Antragsteller damit vor allem darin, dass er:

  • Klarheit über seine Beitragspflichten erhält
  • Bei Sozialversicherungspflicht seine Leistungsansprüche im Bedarfsfall ohne Probleme durchsetzen kann
  • Sich bei Sozialversicherungsfreiheit privat absichern kann
  • Bei Sozialversicherungsfreiheit in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlte Beiträge von den Sozialversicherungsträgern häufig zurückfordern kann

 

Wann entfaltet Statusfeststellungsverfahren Wirkung?

Grundsätzlich entfaltet ein Statusfeststellungsverfahren seine Wirkung unmittelbar nach dem Abschluss des Verfahrens, wenn dem Antragsteller der festgelegte Sozialversicherungsstatus in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt wurde.

Allerdings entfaltet das Statusfeststellungsverfahren keine Wirkung, wenn der Antragsteller gegen den schriftlichen Bescheid Widerspruch einlegt. In diesem Fall wird der Status erneut geprüft. Ist auch das Ergebnis dieser erneuten Prüfung nicht zufriedenstellend, tritt die Wirkung des Statusfeststellungsverfahren nicht ein, wenn der Antragsteller Klage beim Sozialgericht einreicht. Erst wenn diese Instanz ihr Urteil gefällt hat, entfaltet das Statusfeststellungsverfahren seine Wirkung.

In einem solchen Rechtsstreit ist die Wirkung des Statusfeststellungsverfahren aufschiebend. Das bedeutet, dass eventuell fällige Sozialversicherungsbeiträge erst mit dem Inkrafttreten des Urteils gezahlt werden müssen. In diesem Fall müssen aber auch für den Zeitraum des Rechtsstreits die Beiträge nachgezahlt werden.