Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Wann gilt Sozialversicherungspflicht für Praktikanten?

Wann gilt Sozialversicherungspflicht für Praktikanten?

02. Juli, 2014

Grundsätzlich unterliegen Praktikanten genauso wie andere Angestellte der Sozialversicherungspflicht. Es gelten jedoch einige bestimmte Regelungen.

Zu unterscheiden sind bei Praktika grundsätzlich:

  • Pflichtpraktika
  • Freiwillige Praktika

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Praktikanten selbst. Handelt es sich um:

  1. Schüler oder Studenten oder um
  2. Andere Personen

Sozialversicherung bei Pflichtpraktikum

Praktikanten, die während ihrer Schulausbildung oder während ihres Studiums ein sogenanntes Pflichtpraktikum absolvieren, sind von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen. Die Krankenversicherung erfolgt über die Familienversicherung, wenn sie unter 25 Jahre alt und nicht anderweitig krankenversichert sind. Studenten, die nicht über die Familienversicherung krankenversichert sind, können über einen speziellen Tarif krankenversichert werden.

Sozialversicherungspflicht bei freiwilligem Praktikum

Anders als bei Pflichtpraktika gilt bei freiwilligen Praktika immer die Sozialversicherungspflicht. Bis zu einer Einkommensgrenze von 325 Euro trägt die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung grundsätzlich der Arbeitgeber. Das gilt auch für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn der Praktikant kein Schüler mehr ist.

Das sollten Studierende beachten

Studierende sollten sich darüber im Klaren sein, dass ein Einkommen aus einem Praktikum auf eventuelle staatliche Leistungen angerechnet wird. Dazu zählen zum Beispiel das BAFöG oder auch das Wohngeld. Darüber hinaus gilt auch für Studierende, dass ihre Haftpflicht innerhalb des Unternehmens wie auch bei regulären Arbeitnehmern beschränkt ist. Dies gilt, solange eine Tätigkeit vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Praktikanten sollten daher genau darauf achten, Befugnisse nicht zu überschreiten. Zur Sicherheit sollten Tätigkeiten und auch Aufgabenbereiche genau im Praktikumsvertrag festgehalten werden. Sowohl Unternehmen als auch Praktikanten können sich damit absichern.