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Weiter steigende Kosten bei gesetzlichen Krankenkassen – Beitragssteigerungen wahrscheinlich

27. Mai, 2015

Die gesetzliche Sozialversicherung verzeichnet für 2014 einen Überschuss von 3,0 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 1,7 Milliarden Euro weniger. Insgesamt summierten sich die Einnahmen von gesetzlicher Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf 556 Milliarden Euro. Das sind 3,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Noch stärker als die Einnahmen stiegen jedoch auch die Ausgaben. Sie beliefen sich auf 553 Milliarden Euro und lagen damit 3,6 Prozent höher als im Vorjahr. Nicht alle Zweige der Sozialversicherung entwickelten sich dabei gleich.

Überschüsse der Rentenversicherung von Defiziten der Krankenkasse überschattet

Dank gestiegener Beitragseinnahmen wuchs der Überschuss bei der Rentenversicherung um 1,3 Milliarden von 2,0 auf 3,3 Milliarden Euro an. Diesem Überschuss stehen jedoch Defizite der gesetzlichen Krankenversicherung entgegen. Von einem Überschuss von 1,6 Milliarden Euro im Vorjahr rutschen die gesetzlichen Krankenversicherung in ein Defizit von 2,4 Milliarden Euro. Hauptursache neben Prämienzahlungen und freiwilligen Leistungen waren insbesondere gestiegene Kosten im Bereich der Arzneimittel.

Anlass zur Sorge bieten bei den Ergebnissen die Entwicklungen in der gesetzlichen Krankenkasse. Langfristig werden sich die gestiegenen Kosten nur durch Beitragserhöhungen oder durch Kürzungen der Leistungen bei gleichen Beiträgen kompensieren lassen. Vorerst dürften die Krankenkassen ersteinmal versuchen, ihre Ausgaben durch mehr Einnahmen zu steigern. Gesetzesänderungen zum Januar 2015 haben bereits des Weg dafür geebnet und Experten gehen davon aus, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeiten zur Beitragssteigerung nutzen werden.

Möglichkeiten zur Befreiung nutzen

Die Prognosen insbesondere für die gesetzlichen Krankenkassen lassen nichts gutes erahnen. Wer weitere Beitragssteigerungen ohne bessere Leistungen nicht länger hinnehmen möchte, sollte prüfen lassen, ob und welche Möglichkeiten zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bestehen. Vor allem Personen, aus bestimmten Gruppen, bei denen häufig Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus auftreten, sollten eine Überprüfung vornehmen lassen und ihre Chance zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht nutzen. Unklarheiten treten besonders oft auf bei:

  • Gesellschaftern
  • Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Mitarbeitenden Familiengehörigen und Ehepartnern
  • Bestimmten Gruppen von Selbstständigen
  • etc.

Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung.