Sind Sie sozialversicherungsfrei oder -pflichtig?

Home » Wichtige Hinweise zum Statusfeststellungsverfahren

Wichtige Hinweise zum Statusfeststellungsverfahren

30. November, 2015

Bei Unklarheiten oder Zweifeln am eigenen Sozialversicherungsstatus sorgt ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV für die gewünschte Klarheit. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten. Das gilt vor, während aber auch nach dem Verfahren. Professionelle Unterstützung ist daher zu jedem Zeitpunkt angebracht.

In Deutschland gilt die Sozialversicherungspflicht. Wer tatsächlich sozialversicherungspflichtig ist und wer nicht, ist sehr genau per Gesetz geregelt. Doch wie bei allen Regeln und Gesetzen kommt es auch bei der Frage der Sozialversicherungspflicht in der Praxis immer wieder zu Fällen, in denen sich nicht ohne weiteres sagen lässt, welcher Sozialversicherungsstatus zutrifft. Ganz einfach deshalb, weil die betreffenden Personen sowohl Kriterien für die Sozialversicherungspflicht wie auch Kriterien für Sozialversicherungsfreiheit erfüllen. Probleme treten vor allem bei bestimmten Personengruppen auf:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Mitarbeitende Gesellschafter
  • Mitarbeitende Familienangehörige sowie Ehe- und Lebenspartner
  • etc.

Statusfeststellungsverfahren sorgt für Klarheit

Um in Zweifelsfällen für Klarheit zu sorgen, besteht nach § 7a SGB IV die Möglichkeit, den Sozialversicherungsstatus in einem Statusfeststellungsverfahren verbindlich klären und festlegen zu lassen. Das Verfahren kann dabei auf zweierlei Weise durchgeführt werden:

  1. obligatorisch, das heißt von Amts wegen
  2. fakultativ, das heißt auf Antrag einer Person bei berechtigten Zweifeln am derzeitigen Sozialversicherungsstatus

Zuständig für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahren ist in beiden Fällen die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Antragstellung

Je nach Form des Verfahrens kann die Antragstellung auf unterschiedliche Weise erfolgen. Das obligatorische Verfahren wird in der Regel automatisch von der zuständigen Krankenversicherung durchgeführt, sobald ein Arbeitgeber ein neues Beschäftigungsverhältnis mit einem:

  • Mitarbeitenden Familienangehörigen oder einem Ehe-/Lebenspartner
  • Gesellschafter-Geschäftsführer

zur Sozialversicherung meldet. Personen, deren Status nicht automatisch auf diese Weise geprüft wird, haben die Möglichkeit, von sich aus ein fakultatives Verfahren zu beantragen. Darüber hinaus haben auf diesem Wege auch Arbeitgeber die Möglichkeit, den korrekten Sozialversicherungsstatus für das Beschäftigungsverhältnis mit einer bestimmten Person prüfen und festlegen zu lassen.

Unabhängig davon, ob das Statusfeststellungsverfahren obligatorisch oder fakultative erfolgt, findet die Prüfung und Festlegung des Sozialversicherungsstatus anhand verschiedener Antragsformulare und Fragebögen, sowie auf Grundlage der Vertragsunterlagen für:

  • Beschäftigungsverhältnisse
  • Gesellschaftsbeteiligungen
  • etc.

statt. Gerade diese Unterlagen sollten daher konform mit den tatsächlich praktizierten Verhältnissen sein und den angestrebten oder zu erhaltenden Sozialversicherungsstatus adäquat belegen und widerspiegeln. Weil diese Unterlagen eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Festlegung des Sozialversicherungsstatus darstellen, empfiehlt es sich, in jedem Fall bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Zusammenstellung der Unterlagen für ein Statusfeststellungsverfahrenungsverfahren professionelle Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Nicht alles hinnehmen – Widerspruchsverfahren

Den vorläufigen Abschluss eines Statusfeststellungsverfahren stellt ein Bescheid dar, in dem dem Antragstellen der im Verfahren ermittelte und für alle Sozialversicherungsträger verbindliche Sozialversicherungsstatus mitgeteilt wird. Gleichzeitig erhält der Antragsteller die Möglichkeit, bei berechtigten Zweifeln Widerspruch einzulegen. Bleibt die anschließende Prüfung der Einwände erfolglos, kann in einem nächsten Schritt ein Verfahren vor einem Sozialgericht eingeleitet werden. Am Ende des Prozesses, der gegebenenfalls auch durch mehrere Instanzen gehen kann, erfolgt die Festlegung des Sozialversicherungsstatus per Gerichtsbeschluss.

Sozialversicherungsstatus erhalten

Ist der Sozialversicherungsstatus im besten Fall ohne Komplikationen in einem einfachen Statusfeststellungsverfahren ermittelt und festgelegt worden, gilt es, diesen Status auch dauerhaft zu erhalten. Dazu ist wichtig, dass insbesondere bei der Gestaltung und auch der Veränderung von:

  • Beschäftigungs-,
  • Gesellschafter- oder
  • Geschäftsführerverträgen

sozialversicherungsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, die den Sozialversicherungs-Status berühren und beeinflussen können.

Professionelle Unterstützung in jedem Fall angebracht

Die Beantragung und Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens ist mit vielen „Fallstricken und Stolpermöglichkeiten“ verbunden. Gerade wenn es darum geht, einen bestimmten Sozialversicherungsstatus zu erreichen oder zu wahren, ist es daher in jedem Fall angebracht, bereits vor einem Feststellungsverfahren professionelle Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Chancen, den gewünschten Status zu erreichen, erhöhen sich enorm. Müssen Interessen vor Gericht durchgesetzt werden, ist eine rechtlich Unterstützung zwar nicht zwingend vorgeschrieben, sollte aber im eigenen Interesse auf jeden Fall genutzt werden.

Professionelle Beratung und Unterstützung bieten Ihnen in allen Belangen der:

  • Klärung
  • Wahrung oder auch
  • Juristischen Durchsetzung

Ihres Sozialversicherungsstatus die erfahrenen Fachanwälte und Steuerberater von sozialversicherung24. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, wie wir Sie unterstützen können.